Unsere Praxis ist berechtigt alle Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle als Erstereignis zu behandeln. Alle diagnostischen Möglichkeiten der Praxis stehen dabei zur Verfügung. Therapeutische Erstmaßnahmen sowie eine AU für den Behandlungstag können sofort eingeleitet werden.

Falls es sich um eine schwerwiegendere Verletzung halten sollte, so haben wir durch unser Netzwerk auch die Möglichkeit eine Weiterbehandlung bei einem D-Arzt zu organisieren.
Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst.

Heute sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch viele andere Personengruppen. Zum Beispiel Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall.

Ob ein Koch sich in der Küche die Hand verbrennt oder eine Schülerin sich beim Fußballspiel im Sportunterricht ein Bein bricht – beides ist versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall. Das gilt im Übrigen auch für Unfälle bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
  • bei Fahrgemeinschaften
  • bei Umleitungen
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

(Quelle: Deutscher Gesetzlicher Spitzenverband).